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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die ausschließliche Grundlage für sämtliche zwischen „DJ Olli“ – Mobiler Discjockey für Ihr Fest, Inhaber: Oliver Höhn (im Folgenden: „DJ Olli“) mit deren Kunden und vermittelten DJs/Künstlern/Acts begründeten Rechtsverhältnisse dar.

§2 Gegenstand des Vertrags

Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung von Discjockeys oder anderen Künstlern (im Folgenden: ausführende Künstler) seitens „DJ Olli“ für eine vom Kunden geplante und organisierte Veranstaltung. „DJ Olli“ ist nicht selbst Veranstalter.

§3 Ablauf

(1) Mit dem unverbindlichen Angebot erhält der Kunde ein Angebot für seine Veranstaltung, dass 7 Werktage bestand hat. Der Kunde erhält nach seiner Buchung in Folge eine Buchungsbestätigung per E-Mail, in der Veranstaltungstermin, Veranstaltungsort, besondere Kundenwünsche und Zahlungsmodalitäten und weitere Punkte aufgeführt sind.

(2) Nach der Buchung wählt „DJ Olli“ einen ausführenden Künstler aus, der dann zu einer telefonischen Vorbesprechung mit dem Kunden in Kontakt tritt. Auf Wunsch kann auch ein persönliches Gespräch vereinbart werden.

(3) Am vereinbarten Termin der Veranstaltung reist der ausführende Künstler am Veranstaltungsort an und absolviert seinen Auftritt.

(4) Der eingesetzte DJ/Künstler kann Folgeaufträge nicht ohne Absprache mit „DJ Olli“ annehmen, die durch das Publikum/Gäste an ihn angetragen werden. Aufträge die sich durch von „DJ Olli“ vermittelte Kunden direkt anbahnen, nur in Absprache mit „DJ Olli“.

§4 Vertragsschluss

Die Buchung, die der Kunde durch Absendung des Kontaktformulars oder direkt per Email/Post an „DJ Olli“ übermittelt, stellt noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss dar, welches „DJ Olli“ erst mit übermittelter Buchungsbestätigung annimmt. Sind sich die Vertragspartner einig, erstellt „DJ Olli“ einen Vertrag, in dem alle Modalitäten zum Event geregelt sind. Zudem gelten diese AGBs.

§5 Leistungen von „DJ Olli“

(1) „DJ Olli“ übernimmt die Auswahl eines ausführenden Künstlers gemäß den Vorgaben des Kunden, vermittelt das Vorgespräch zwischen ausführendem Künstler und Kunden und entsendet den ausführenden Künstler zum vereinbarten Veranstaltungstermin- und Ort. „DJ Olli“ ist nicht selbst Veranstalter oder ausführender Künstler. „DJ Olli“ übernimmt demnach keine Veranstalterpflichten, wie zum Beispiel die Anmeldung und Bezahlung von GEMA-Gebühren oder Abgaben an die KSK.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, erscheint der ausführende Künstler mit einer Musik- und Lichtanlage zum vereinbarten Veranstaltungstermin- und Ort, die auf Veranstaltungen für bis zu 100 Gäste ausgerichtet ist.

§6 Zahlungsbedingungen und Fälligkeit

(1) Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung erhält der Kunde eine Anzahlungsaufforderung, die innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt an „DJ Olli“ zu entrichten ist.

(2) Nach Abschluss der Veranstaltung ist der Restbetrag der Gesamtvergütung fällig. Der Kunde entrichtet den Restbetrag der Gesamtvergütung in bar gegen Empfangsquittung an den ausführenden Künstler.

§7 Stornierungen

(a) Storniert der Auftraggeber seine Buchung nach Vertragsschluss bis 16 Wochen vor dem Veranstaltungstermin, fallen anstelle der Gesamtvergütung eine Stornopauschale in Höhe der Anzahlung an den Auftragnehmer „DJ Olli“ an.

(b) Storniert der Auftraggeber seine Buchung nach Vertragsschluss zwischen der zwölften bis zur sechzehnten Woche vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, fallen anstelle der Gesamtvergütung eine Stornopauschale in Höhe von 25% der Gesamtvergütung an den Auftragnehmer „DJ Olli“ an.

(c) Storniert der Auftraggeber seine Buchung zwischen der zwölften bis zur vierten Woche vor dem Veranstaltungstermin, fällt anstelle der Gesamtvergütung eine Stornopauschale in Höhe von 50% der Gesamtvergütung an.

(d) Bei kurzfristigen Stornierungen innerhalb der vier Wochen, die dem Veranstaltungstermin vorausgehen, fällt anstelle der Gesamtvergütung eine Stornopauschale in Höhe von 80% der Gesamtvergütung an.

(e) Bei kurzfristigen Buchungen, bei denen der Vertragsschluss zwischen Auftraggeber und „DJ Olli“ innerhalb der vier Wochen erfolgt, die dem Veranstaltungstermin vorausgehen, fällt im Falle der Stornierung durch den Auftraggeber anstelle der Gesamtvergütung eine Stornopauschale in Höhe von 80% der Gesamtvergütung an.

(f) Im Falle eines Ausfalls des Künstlers, stellt Ihnen der Auftragnehmer einen gleichwertigen Ersatz zur Verfügung. Sollte dies auf Grund der Kürze nicht gelingen, hat der Kunde Anspruch auf vollständige Rückzahlung seiner Anzahlung.

§8 Leistungsstörungen

Dem Kunden stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

§9 Haftung

(1) „DJ Olli“ haftet für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalspflicht“). Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalspflicht haftet „DJ Olli“ für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur für solche typischen Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.

§10 Widerrufsrecht

(1) Widerrufsrecht: Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. nur Brief) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt seiner Buchungsbestätigung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der seitens „DJ Olli“ bestehenden Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1, 2 und4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gem. § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist schriftlich zu richten an: „DJ Olli“ Inhaber: Oliver Höhn, Buchsbaumweg 83 A, 12357 Berlin.

(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn „DJ Olli“ mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat.

§11 Datenschutz

(1) Die vom Kunden im Rahmen seiner Bestellung im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben und ausschließlich unter Beachtung des Datenschutzrechts verwendet.

(2) Der Kunde ist gemäß Artikel 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber „DJ Olli“ um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, sofern und soweit der Kunde solche Daten bei der Nutzung des Portals von „DJ Olli“ freiwillig mitteilt. Verarbeitung und Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgen nur, soweit dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zwischen „DJ Olli“ und dem Kunden notwendig ist. Eine darüber hinaus gehende Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

(3) Gemäß Artikel 17 DSGVO hat der Kunde jederzeit ein Recht gegenüber „DJ Olli“ auf die unentgeltliche Auskunft, die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten.

(4) Video- und Bildmaterial, dass am Veranstaltungstag durch „DJ Olli“ aufgenommen wird, kann dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt und kann nur nach Absprache auf der Homepage bzw. bei Facebook von „DJ Olli“, für eigene Werbezwecke verwendet werden.

§12 Weitere und ausführende Vertragspunkte

(1) Mit Beendigung der Veranstaltung hat „DJ Olli“ seine Vertragspflichten erfüllt.

(2) Der Veranstalter gewährt den Künstlern von „DJ Olli vor Beginn der Veranstaltung ausreichend Zeit zum Aufbau der Technik.

(3) Eine Wegebeschreibung/Skizze zum Veranstaltungsort ist ggf. vom Veranstalter beizubringen.

(4) Die Gage sowie evtl. andere aufgeführte Kosten sind nach Ende der Veranstaltung an die Künstler grundsätzlich in bar gegen Quittung oder Rechnung auszuzahlen. Schecks oder Wechsel werden nicht akzeptiert.

(5) Der Veranstalter haftet im Rahmen der AGB für Schäden an der Technik von „DJ Olli“, welche durch ihn oder durch Besucher seiner Veranstaltung entstehen. Sofern die Künstler von „DJ Olli“ feststellen, dass Gefahr für sich und ihre Technik besteht, z.B. durch angetrunkene Gäste, andere störende Personen, witterungsbedingte Einflüsse o.ä. sind diese berechtigt, die Dienstleistung zu unterbrechen oder einzustellen. Der Anspruch auf Vergütung geht dadurch nicht verloren.

(6) Der Veranstalter oder ein von ihm Beauftragter haben während einer öffentlichen Veranstaltung für Ordnung und Sicherheit zu sorgen. Bei Bedarf sind Ordnungskräfte einzusetzen. Personen- und Sachschäden von den Künstlern von „DJ Olli“ und deren Mobildisko, Fahrzeugen und Equipment, welche durch Rowdytum, Vandalismus, mutwillige Zerstörung, angetrunkene Personen oder unsachgemäße elektrische Stromversorgung verursacht werden, gehen voll zu Lasten des Veranstalters. Bei nicht reparierbaren Schäden ist als Schadenersatz vom Neuanschaffungswert auszugehen.

(7) Der Veranstalter hat „DJ Olli“ bei Bedarf eine Liste mit weisungsberechtigten bzw. entscheidungsbefugten Personen zu überreichen.

(8) Für die Künstler von „DJ Olli“ ist eine geeignete Bühne und 2 (Steh) -tische für die Dauer der Veranstaltung bereitzustellen und rechtzeitig vor dem Eintreffen der Künstler von „DJ Olli“ aufzubauen und zu sichern.

(9) Die Stromversorgung ist rechtzeitig vor dem Eintreffen von den Künstlern von „DJ Olli“ herzustellen und nach den geltenden VDA-Normen und -Richtlinien abzusichern.

(10) Für das Fahrzeug/die Fahrzeuge von den Künstlern von „DJ Olli“ sind kostenlose Parkplätze für die Dauer der Veranstaltung vorzusehen. Sämtliche Gebühren von Parkhäusern, Parkuhren, etc. gehen voll zu Lasten des Veranstalters.

(11) Der Auftraggeber/Veranstalter ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, die für die Veranstaltungen gelten, verantwortlich; insbesondere die Einhaltung des Urheberrechts. Der Auftraggeber/Veranstalter verpflichtet sich ausdrücklich, anfallende GEMA/GvL-Gebühren (auch für die eingesetzten überspielten und digitalisierten Tonträger) in voller Höhe zu übernehmen. „DJ Olli“ weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Musikwiedergabe i.d.R. mp3-Dateien genutzt werden. Den Künstlern von „DJ Olli“ steht die Wahl der Art der Tonträger frei.

(12) Der Veranstalter ist verpflichtet, „DJ Olli“ darüber zu informieren, wenn der betreffende Raum nicht ebenerdig ist bzw. nur über enge Treppen und Gänge zu erreichen ist. In diesen Fällen kann „DJ Olli“ Kosten für erschwerten Zugang zum Veranstaltungsort erheben. Grds. sind dies 25,- Euro pro Stockwerk oder je 50 Meter die nur zu Fuß bewältigt werden können.

(13) Die Künstler von „DJ Olli“ haben den allgemeinen behördlichen Hinweisen des Veranstalters Folge zu leisten. Ansonsten ist er in der Gestaltung des Programms – auch Dritten gegenüber – frei.

(14) „DJ Olli“ hat bei Einwilligung des Veranstalters das Recht, digitale Fotos/Videos zu Werbezwecken für seine Homepage aufzunehmen. Um das Recht am eigenen Bild (§ 22 KUrhG) zu wahren, wird „DJ Olli“ die zur Veröffentlichung vorgesehenen Bilder an den Veranstalter in geeigneter Form übersenden. Geht innerhalb einer Frist von 10 Tagen keine anders lautende Nachricht bei „DJ Olli“ ein, gilt die Genehmigung der Veröffentlichung als erteilt. Das alleinige Copyright liegt bei „DJ Olli“.

(15) Der Veranstalter stellt den DJs/Künstlern von „DJ Olli“ ein den Umständen entsprechendes Catering zur Verfügung.

(16) Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen.

(17) Tritt bei einer Veranstaltung, für die „DJ Olli“ gebucht wurde, ein weiterer gewerblich auftretender Künstler – egal ob Solisten oder mehrere Interpreten – auf und möchte dieser bzw. möchten diese die Technik von „DJ Olli“ benutzen, so hat bzw. haben der/die Künstler am Veranstaltungstag eine Pauschale von 50 Euro in bar und gegen eine Quittung zu entrichten. Der Veranstalter ist verpflichtet, den/die Künstler über diese Regelung zu informieren. Unterbleibt diese Information, kann eine Mitbenutzung der Technik nicht gewährleistet werden.

(18) Gerichtsstand ist jeweils der Wohnort des Beklagten.

§13 Schlussbestimmungen

(1) Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln bleiben die übrigen Klauseln wirksam.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur für Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag geltend gemacht werden.

(3) Eine Aufrechnung ist nur mit bereits von der anderen Partei anerkannten oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen möglich.

(4) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

(5) Mündliche Abreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform (§ 126 b BGB). Dies gilt ebenfalls für Änderungen und Ergänzungen des Vertragsinhaltes.